Für Biogasanlagen ist eine Gefährdungsbeurteilung verpflichtend
Gefahren minimieren
Besichtigen und überprüfen die Mitarbeiter der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) landwirtschaftliche Biogasanlagen, stellen sie oftmals fest, dass eine aktuelle schriftliche Gefährdungsbeurteilung nicht vorhanden ist. Vielen Betreibern ist die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, schlichtweg nicht bewusst.
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Hierbei spielt es keine Rolle, ob in der Anlage Mitarbeiter beschäftigt werden oder nicht. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt die Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb von Biogasanlagen vor. Ein Teil dieser Gefährdungsbeurteilung ist das Explosionsschutzdokument. Sollte sich im Laufe der Zeit die Anlage zum Beispiel durch Umbau oder Erweiterung verändern, ist ein neues Explosionsschutzdokument zu erstellen, das die Veränderungen berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass auch die Gefährdungsbeurteilung neu zu erstellen ist. Für Anlagen, auf denen Fremdarbeitskräfte beschäftigt werden, schreibt das Arbeitsschutzgesetz, unabhängig vom Explosionsdokument, die Gefährdungsbeurteilung vor. In ihr sind alle Arbeitsbereiche im...
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