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Kartellamt prüft Vorschläge

Landesforst vor Umbruch

Im Verfahren des Bundeskartellamtes gegen die in Baden-Württemberg von ForstBW praktizierte Sammelvermarktung von Rundholz hat sich die Kartellbehörde jetzt zu den vom Land vorgeschlagenen, neuen Organisationsmodellen geäußert.
Veröffentlicht am
Danach sehen die Wettbewerbshüter zwei Varianten als kartellrechtskonform: die Auslagerung der Aufgaben im Nichtstaatswald durch Bildung körperschaftlicher Forstämter sowie ein Staatswaldmodell. Im Staatswaldmodell bleiben sämtliche Aufgaben der Forstverwaltung Bestandteil der allgemeinen Verwaltung. Die Bewirtschaftung des Staatswaldes wird in einem zu gründenden Staatsforstbetrieb zusammengeführt. Dieser soll möglichst unabhängig vom Ministerium für Ländlichen Raum handeln. Für den Körperschafts- und Privatwald sollen die unteren Forstbehörden zuständig bleiben, allerdings unter Trennung von dem neuen Staatsbetrieb. Sprich, der Dienstleistungsbereich und Holzverkauf würden vollständig kommunalisiert. Hintergrund der kartellrechtlichen...
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