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Was wir meinen

Öffentliche Leistungen sind zu entlohnen

Veröffentlicht am
Foto: BWagrar
Ordentliche Leistungen für die Gesellschaft sind anzuerkennen. Ideell und finanziell. Werden diese nicht vom Markt honoriert, ist der Staat gefordert. Sonst können Unternehmen kostspielige öffentliche Leistungen nicht mehr erbringen. Deren Vergütung ist keine Subvention ohne Gegenleistung. Sie ist vielmehr die Zahlung der Rechnung über die bestellten und genutzten Leistungen. Landwirtschaftliche Betriebe erbringen gerade im landschaftlich attraktiven und tourismusstarken Baden-Württemberg viele vom Markt nicht honorierte, jedoch von den Bürgern geschätzte Leistungen. Ob es nun um Pflege der Landschaft, Verzicht auf intensive Bewirtschaftung zum Beispiel zur Förderung extensiven Grünlandes oder zusätzliche Auflagen für noch mehr Tierwohl...
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