Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Sachkunde

Nachweis sichern

Veröffentlicht am
Bis 26. Mai 2015 müssen Landwirte oder auch andere Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, Pflanzenschutzmittel verkaufen, nicht-Sachkundige in einem Ausbildungsverhältniss oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleiten oder beaufsichtigen oder über Pflanzenschutz beraten, den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat besitzen. Die Beantragung des SKN muss bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes erfolgen, in dem der Sachkundige wohnhaft ist. →Weitere Informationen unter www.pflanzenschutz-skn.de
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.