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Antworten auf die häufigsten Fragen

Was Sie zum Mindestlohn wissen müssen

Nicole Spieß, Sozialreferentin beim Landesbauernverband und Spezialistin für Arbeitsrecht, beantwortet die häufigsten Fragen rund um das Mindestlohngesetz.
Veröffentlicht am
Die gewünschte Ausnahmeregel für Saisonarbeitskräfte wurde vom Gesetzgeber nicht umgesetzt.
Die gewünschte Ausnahmeregel für Saisonarbeitskräfte wurde vom Gesetzgeber nicht umgesetzt.Foto: Agrarfoto
Das Thema Mindestlohn lässt die Telefone im Landesbauernverband und beim Arbeitgeberverband heiß laufen. Neben dem Unmut über das Gesetz ist auch viel Unsicherheit über Gültigkeit und Abwicklung zu hören. Hier Antworten auf die zehn häufigsten Fragen: 1. Ab wann gilt der gesetzliche Mindestlohn und wie hoch wird er sein? Ab dem 1. Januar 2015 gilt grundsätzlich ein flächendeckender Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Dieser wird erstmals zum 1. Januar 2017 und danach alle zwei Jahre erhöht. 2. Für wen gilt der Mindestlohn? Der gesetzliche Mindestlohn ist allen in Deutschland tätigen Arbeitnehmern zu zahlen, unabhängig davon ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder nur geringfügig (auf 450 Euro-Basis oder kurzfristig)...
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