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EU-Verordnung ab 1. September

Veröffentlicht am
co2online.de
Neue Regeln für Staubsauger: Mit dem neuen EU-Energielabel für Staubsauger gibt es erstmals eine einheitliche Kennzeichnung. Durch die vorgeschriebene Angabe von Stromverbrauch und Reinigungsklassen sind die Geräte besser vergleichbar. Worauf Verbraucher achten sollten, zeigt die Kampagne „Die Stromsparinitiative" auf www.die-stromsparinitiative.de. Mit der EU-Verordnung tritt auch ein Verkaufsverbot für neue Staubsauger mit mehr als 1600 Watt in Kraft. Vorhandene Staubsauger dürfen weiter verwendet werden – auch mit mehr als 1600 Watt oder zu geringer Saugleistung. Der vorzeitige Austausch eines Staubsaugers rechnet sich in den meisten Fällen nicht. Dafür ist der Stromverbrauch im Gegensatz zu anderen Haushaltsgeräten wie Kühlschrank...
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