FRAGE UND ANTWORT
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Frage 57: Mein Acker grenzt an eine von einer Bundesbehörde verwaltete Fläche. Die Fläche ist mit Disteln überwuchert, deren Samen sich seit Jahren auf meinem Acker niederlassen. Ich habe die Behörde schon oft schriftlich und mündlich aufgefordert, ihre Flächen von Unkräutern und Gras freizuhalten. Getan wurde nichts. Da der Distelbewuchs auf meinem Acker trotz Bekämpfung immer stärker wird, ist meine Frage: Muss ich das dulden? H. S. in H. Nach Paragraf 26 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (Lw/KultG BW) gilt eine allgemeine Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht. Demnach sind aus Gründen der Landeskultur und -pflege die Besitzer von landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken verpflichtet, diese zu bewirtschaften oder zu pflegen,...
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