Waldausgleichsbörse, Flächenagentur Baden-Württemberg
Erstaufforstungen steuern
Die Flächenagentur Baden-Württemberg hat ihre Online-Handelsplattform um Waldausgleichsflächen erweitert. Hier können freiwillig aufgeforstete Flächen an die Investoren eines Bauvorhabens vermittelt werden, die zur Anlage von Ersatzaufforstungsflächen verpflichtet wurden.
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Jedes Bauvorhaben – ob öffentlicher oder privater Natur – ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz müssen solche Eingriffe an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden. Bei Eingriffen in Waldbestände greift außerdem eine Regelung, die die Wiederherstellung von Waldfläche als Ausgleich für den beseitigten Wald fordert. Nach dem Landeswaldgesetz (LWaldG) muss die Überführung von Wald in eine andere Nutzungsart oder das Entfernen von Waldbeständen für Bauvorhaben durch eine Neuaufforstung an anderer Stelle ersetzt werden. Um dieser Aufforstungsverpflichtung nachzukommen, suchen Investoren bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen, die in Wald umgewandelt werden können. Neben der doppelten...
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