FRAGE UND ANTWORT
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Frage 59: Ich habe Ackerland bis zum 31. Oktober 2016 verpachtet. 2015 sollen die Zahlungsansprüche neu geregelt werden. Im Pachtvertrag ist vom Zahlungsanspruch nichts niedergeschrieben. Der Pächter, eine GbR, ist an einer Pachtverlängerung interessiert. Ist eine Zusatzvereinbarung im bestehenden Pachtvertrag möglich? Müssen beide GbR-Partner unterschreiben? G. S. in A. Solange ein Pachtvertrag läuft, ist grundsätzlich eine Anpassung des Vertrages nur mit Zustimmung aller beteiligten Vertragsparteien möglich. Nach Ablauf des Vertrages, insbesondere bei Neuverhandlungen, können natürlich zusätzliche Bedingungen gefordert werden. Wenn sich der Vertragspartner darauf einlässt, kommt der Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen zustande. Bei...
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