Bundesrat beschließt Details
Greening jetzt geregelt
Für die Umsetzung des Greening im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gibt es demnächst wohl endgültig Klarheit. Wie erwartet stimmte der Bundesrat vergangene Woche der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung nach einigen Änderungen zu.
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Unter anderem soll die maximale Breite von Pufferstreifen entlang von Gewässern, die als ökologische Vorrangflächen anerkennungsfähig sind, von zehn auf 20 Meter erhöht werden. Die Liste der zulässigen Arten für ökologische Vorrangflächen soll in Bezug auf Kurzumtriebsplantagen zusätzlich auf Kreuzungen von Weiden und Pappeln erweitert werden. Auch die Kulturartenliste für den Zwischenfruchtanbau auf Vorrangflächen soll um weitere Arten ergänzt werden. Insbesondere soll die Liste auch Getreidearten wie Rauhafer und Buchweizen enthalten. Der Deutsche Bauernverband begrüßte den Beschluss der Länderkammer. Die geforderten Änderungen würden das Greening praktikabler machen. Der DBV erwartet nun von der Bundesregierung, dass sie den...
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