Zahlungsansprüche
Linear gekürzt
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Eine lineare Kürzung der Direktzahlungen um 17,03 Prozent sieht die Verordnung zur Kürzung der Zahlungsansprüche im Rahmen der Betriebsprämienregelung für das Jahr 2014 vor, für die der Bundesrat vergangene Woche grünes Licht gegeben hat. Die Kürzung ist notwendig, um die nach den EU-Beschlüssen zur GAP-Reform und zum mehrjährigen Finanzrahmen verringerte nationale Obergrenze einzuhalten. Im Gegenzug entfällt die gestaffelte Kürzung von Direktzahlungen im Rahmen der Modulation. Gleichzeitig wird in diesem Jahr erstmals die beschlossene Umverteilungsprämie zugunsten der ersten Hektare wirksam. Danach erhalten die Betriebe für die ersten 30 Hektar zusätzlich jeweils rund 50 Euro und für die nächsten 16 Hektar jeweils rund 30 Euro.
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