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Verstoß führt zum Verlust von Fördergeldern

Ohrmarken bei Rindern – kein Spielraum

Um die rasche Rückverfolgbarkeit von Tieren bei Seuchengeschehen sicherzustellen, sind in Rinderhaltungsbetrieben nach EU-Recht zwingend zwei Ohrmarken für jedes Rind vorgeschrieben. Verstöße führen zum Verlust von Fördergeldern. Das hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) in einer Pressemitteilung klargestellt.
Veröffentlicht am
Anlass sind laut Ministerium wiederholte haltlose Anschuldigungen eines Rinderhalters, der sich seit Jahren nicht an geltendes EU-Recht halte sowie flankierende Medienberichte. Das Ministerium bedauere, heißt es in der Pressemitteilung, wenn Betriebsinhaber geltendes Recht nicht einhalten und damit sehenden Auges in unabwendbare rechtliche Sanktionen hineinlaufen – trotz jahrelanger und intensiver Beratung durch die zuständigen Stellen und vielfacher Hinweise auf die geltende Rechtslage. Die zuständigen Stellen seien an Recht und Gesetz gebunden und können nicht anders, als offenkundige Rechtsverstöße nach geltendem Recht zu ahnden. Chipkennzeichnung ist als Alternative nicht erlaubt Das Land Baden-Württemberg unterstütze alternative...
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