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Anträge zur Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen im Jahr 2015

Bis zum 31. Dezember können Förderanträge gestellt werden

Veröffentlicht am
Soll bei einer für das Jahr 2015 geplanten Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen eine Beihilfe in Anspruch genommen werden, ist der Antrag bis zum 31. Dezember 2014 bei der zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde (Landwirtschaftsamt) zu stellen. Die Anträge können auf Anfrage postalisch versandt oder von der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart heruntergeladen werden. Dort sind auch die Anträge für weitere Förderungen erhältlich. Die Zuschüsse für die Erstellung der Anlagen werden auf 7000 Euro in der Hangneigungsklasse 1 bis 30 Prozent Steigung erhöht, in der Hangneigungsklasse 2 (30 bis 45 Prozent Steigung) auf 12.000 Euro und in der Hangklasse 3 (über 45 Prozent Steigung) auf 18.000 Euro/ha. Ab der Hangneigungsklasse...
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