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Veröffentlicht am
Foto: BWagrar
das Übertragen von Milchquoten wird in Deutschland seit dem 1. April 2000 durch die Milchquotenverordnung geregelt. Im Juli 2007 wurden alle Übertragungesgebiete, die damals noch auf Ebene der Regierungsbezirke eingeteilt waren, zu den zwei Übertragungsgebieten West und Ost zusammengefasst – seitdem konnte die Milch länderübergreifend wandern. Jetzt, am 2. November 2014, war der letzte Börsentermin, bevor die EU-Milchquote zum 31. März 2015 ausläuft. Der Anstieg des Gleichgewichtspreises im Gebiet-West auf aktuell 14 Cent fiel wegen Überlieferung und aus Angst vor einer Superabgabe eher moderat aus. Auf einem ganz anderen Blatt jedoch steht die Entwicklung des Milchpreises. Der bricht gerade ein und es bleibt zu hoffen, dass er sich bald...
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