Wichtiger Teil zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform
Verordnung regelt Details zum Greening
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Die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung ist am 14. November 2014 in Kraft getreten. Sie enthält neben verschiedenen technischen Regelungen insbesondere Detailregelungen zum sogenannten aktiven Betriebsinhaber und zum Greening. „Mit der Verordnung bringen wir die Agrarreform einen großen Schritt weiter und schaffen die Voraussetzungen für eine praxisgerechte Umsetzung", erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. Der Bundesrat hatte der Verordnung am 10. Oktober 2014 nach einigen Änderungen zugestimmt. Unter anderem wurde die maximale Breite von Pufferstreifen entlang von Gewässern, die als ökologische Vorrangflächen anerkennungsfähig sind, von zehn Meter auf 20 Meter erhöht. Für ökologische Vorrangflächen in...
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