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Rübenmieten vor Nässe und Frost schützen

Ab unter die Decke mit den Rüben

Laut Branchenvereinbarung müssen Zuckerrüben, die ab dem 1. Dezember zur Lieferung vorgesehen sind, rechtzeitig geschützt werden. Aufgrund der hohen Erträge und der damit verbundenen langen Kampagne ist der Mietenschutz in diesem Jahr besonders wichtig.
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Der mechanische Mietenschutz – hier durch die LMZ Franken – erleichtert die beschwerliche Arbeit. Der Anbauer muss das Vlies noch beschweren, damit es vom Sturm nicht weggeweht werden kann.
Der mechanische Mietenschutz – hier durch die LMZ Franken – erleichtert die beschwerliche Arbeit. Der Anbauer muss das Vlies noch beschweren, damit es vom Sturm nicht weggeweht werden kann.Foto: Wetzler
Für den Mietenschutz haben insgesamt vier Maschinengemeinschaften jeweils eine Technik angeschafft, die ein maschinelles Zu- und Abdecken der Miete erlaubt. Was muss der Anbauer beachten? Die Rüben müssen umgehend (das heißt spätestens drei bis fünf Tage nach der Rodung) mit Vlies zugedeckt werden. Die gesamte Miete muss rundum zugedeckt sein. Auch bei Plustemperaturen haben die Rüben unter Vlies keine höheren Verluste. Trockene Rüben erhöhen die Lagerfähigkeit erheblich. Deshalb ist die Miete auch vor Regenfällen zuzudecken. Ebnen Sie eventuelle Spuren und Erdwülste neben der Miete ein. Ansonsten läuft bei Frost die Aufnahme der Verlademaus auf diesem Wulst und es gibt Rübenverluste! Zum Befestigen der Vliese können Klettbänder über die...
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