Flächenbeschränkungen sollen wegfallen
Strom aus Solarparks
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Die Flächenbeschränkungen für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen sollen im Rahmen der in 2015 startenden Pilotausschreibungen wegfallen. Gleichzeitig soll die Anlagengröße auf maximal zehn Megawatt begrenzt werden. Dies sieht ein Referentenentwurf einer Rechtsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums vor. Mit der Streichung der geltenden Flächenbeschränkungen des EEG für den Bau für Solarparks soll „ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt" werden. Faktisch bedeutet dies, dass Solarparks ab Anfang kommenden Jahres auch wieder auf landwirtschaftlich genutzten Flächen gebaut werden dürfen, wenn die Rechtsverordnung entsprechend im Dezember 2014 verabschiedet wird.
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