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Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Neues Vorschussverfahren ab Januar

Am 25. November 2014 hat die Vertreterversammlung der SVLFG die Einführung eines Vorschussverfahrens für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) beschlossen, um die Anschlussfinanzierung sicherzustellen. Bereits nächste Woche werden die Bescheide versendet. Nicole Spieß, Sozialreferentin des Landesbauernverbandes, erläutert, weshalb ein solches Verfahren notwendig ist und wie es funktioniert.
Veröffentlicht am
Bisher wurden die Beiträge zur Berufsgenossenschaft jährlich festgestellt und waren anschließend zum Teil in drei Raten zu zahlen. Der Beitrag oder die erste Rate waren bei den meisten regionalen Trägern nach dem Erstellen der Bescheide im Februar oder März fällig. Seit dem Einrichten des Bundesträgers können die Beitragsbescheide einheitlich erst im April versendet und im Mai fällig gestellt werden. Denn erst zu diesem Zeitpunkt liegen die für die Beitragsbemessung nach dem Arbeitswert erforderlichen Lohnsummen des vergangenen Jahres vor. Dies führte bereits in diesem Jahr, in dem die Beiträge erstmals bundeseinheitlich berechnet wurden, zu finanziellen Engpässen bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau...
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