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So hilft der Staat beim Bauen

Auch pferdehaltende Betriebe können die Fördermöglichkeiten im Abschnitt II des Agrarinvestitionsförderprogramms in Anspruch nehmen – wenn die Voraussetzungen stimmen.
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Auch Reithallen gehören zu den förderfähigen Bauvorhaben.
Auch Reithallen gehören zu den förderfähigen Bauvorhaben.Foto: nullplus/Shutterstock
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen in langlebige Wirtschaftsgüter, mit dem Ziel eine wettbewerbsfähige, besonders umweltschonende sowie tiergerechte Landwirtschaft zu unterstützen. Pferdehaltende Betriebe und Existenzgründer können mit einem Zuschuss von bis zu 40 Prozent rechnen. Über die Höhe der Förderung entscheiden Art und Umfang der Investition. Für viele pferdehaltende Betriebe in Baden-Württemberg ist insbesondere die Fördermöglichkeit im Abschnitt II des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) relevant. Diese greift im Bereich der Diversifizierung und fördert folgende Bauvorhaben: Stallbauvorhaben für die Pensionspferdehaltung, Reit- und Bewegungshallen, Reit- und...
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