Superabgabe
Auch nach Quotenende rechtmäßig
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Milcherzeuger bleiben zur Zahlung der Superabgabe für das letzte Milchwirtschaftsjahr 2014/15 verpflichtet. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem im Oktober veröffentlichten Beschluss entschieden (Aktenzeichen VII R 29/16; Beschluss vom 13. Juli 2017). Nach Ablauf des letzten Quotenjahres am 31. März 2015 hatte eine große Anzahl deutscher Milcherzeuger Rechtsmittel gegen die Abgabenbescheide eingelegt. Auch wenn Rechtsvorschriften ab einem bestimmten Zeitpunkt außer Kraft getreten seien, könnten sie gleichwohl auf zurückliegende Zeiträume anwendbar bleiben, argumentiert das oberste Gericht für Steuer- und Zollfragen. Dies gelte auch für die Milchabgabevorschriften der EU, deren verschiedene Fassungen stets nur für bestimmte...
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