Stalleinbruch
Revision gegen Freispruch
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Die Staatsanwaltschaft hat vergangene Woche Revision gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg im Rechtsstreit um den Stalleinbruch in Sachsen-Anhalt eingelegt. In der Magdeburger Entscheidung waren die Aktivisten der Organisation Animals Right Watch freigesprochen worden, obwohl sie widerrechtlich in eine Stallanlage in der Börde eingedrungen waren, um Filmaufnahmen zu machen. Während Tierschutzaktivisten, die sich für Stalleinbrüche vor hiesigen Gerichten verantworten müssen, auf Milde hoffen können, haben schwedische Richter offenbar weniger Verständnis für solche Aktionen. In einem Fall, der allerdings nur bedingt mit dem in Sachsen-Anhalt verhandelten Stalleinbruch vergleichbar ist, verhängte ein schwedisches Gericht nun Haft- und...
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