Ökologische Vorrangflächen: Bundesrat stimmt Änderungen zu
Änderungen zum Greening
Der nationalen Umsetzung der auf EU-Ebene beschlossenen Änderungen zu den Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) hat der Bundesrat in der vergangenen Woche zugestimmt.
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Die entsprechende Verordnung betrifft die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, die Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und die Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS). Neben der neuen Vorschrift, dass keine chemischen Pflanzenschutzmittel mehr auf Vorrangflächen eingesetzt werden dürfen, gilt künftig auch, dass der Zeitraum, in denen eine ÖVF mit einer Kulturpflanzenmischung bestellt sein muss, mindestens von 1. Oktober bis zum 31. Dezember dauert. Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht eine Frist von 13 Wochen als sachgerecht an, weil künftig auf den betreffenden Flächen nach der Ernte der Vorkultur weder chemisch-synthetische Pflanzenschutzpräparate noch mineralische Düngemittel oder...
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