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Ungenaue Formulierung

Vorpachtrecht ungültig

Veröffentlicht am
Eine in einem Landpachtvertrag als „Allgemeine Geschäftsbedingung" gestellte Klausel, wonach dem Pächter ein Vorpachtrecht eingeräumt wird, ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Formulierung im betreffenden Pachtvertrag, dass dem Pächter „für die in Paragraf 1 aufgeführten Pachtflächen ein Vorpachtrecht eingeräumt" wird, verstößt nach Auffassung der Bundesrichter gegen das Transparenzgebot. Der BGH stellte zu seiner Entscheidung im Einzelnen fest, dass bei einem Vorpachtrecht, das einem Pächter ohne weitere Konkretisierung eingeräumt wird, unklar bleibt, für wie viele Fälle es gelten soll und auf welchen Zeitraum es sich erstreckt. Im Gesetz sei das Vorpachtrecht nicht geregelt. Für den Verpächter seien...
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