Bundesumweltamt will schärfere Auflagen
Zulassung für Pflanzenschutzmittel
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Die Zulassungsbehörden müssen die indirekten Folgen von Pflanzenschutzmitteln für die Artenvielfalt stärker berücksichtigen. Zu diesem Urteil kommt ein Rechtsgutachtens, das vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegeben wurde. Danach entstehen solche Effekte beispielsweise, wenn Vögel keine Nahrung mehr auf Äckern finden, da Pflanzenschutzmittel unbeabsichtigt Insekten und andere Nahrung der Vögel töten. Obwohl dieser Schutz vor indirekten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch EU- und nationales Recht gesetzlich vorgeschrieben sei, erfolge das in der Praxis nur unzureichend, moniert die Behörde. Der Einsatz besonders biodiversitätsschädigender Mittel müsse daher stärker unter Vorbehalt gestellt werden. Nach Darstellung von...
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