beim Verfassungsgericht
Gegen Superabgabe
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In einem im Oktober veröffentlichten Beschluss hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Milcherzeuger zur Zahlung der Superabgabe für das letzte Milchwirtschaftsjahr 2014/15 auch nach dem Auslaufen der Quotenregelung verpflichtet sind (siehe BWagrar Ausgabe 43, Seite 16). Dagegen wurde jetzt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Soweit laufende Einspruchsverfahren durch die Hauptzollämter noch nicht beschieden sind, kann ein Ruhen des Verfahrens aufgrund der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Beschwerde beantragt werden. Dies sollte zeitnah erfolgen, bevor die Hauptzollämter die Einsprüche aufgrund der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zurückweisen, weil dann nur noch der Klageweg bleibt.
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