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Trotz Vogelgrippe

Längere Vermarktung

Veröffentlicht am
Freilandeier dürfen künftig länger als bisher als solche vermarktet werden, auch wenn die Hühner aufgrund der Vogelgrippe einer Stallpflicht unterliegen. Wie die EU-Kommission mitteilte, hat sie die entsprechende Vorschrift geändert und im Amtsblatt veröffentlicht. Die Ausnahmeregelung der Kennzeichnung wurde demnach von zwölf auf 16 Wochen verlängert. Außerdem wurde nochmals deutlich gemacht, dass die Vorschriften nur für einzelne Herden, nicht aber pauschal für Regionen oder landwirtschaftliche Betriebe gelten. Die neue Regelung ist seit Samstag vergangener Woche gültig.
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