Kartellmusterverfahren
Einstellung
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Das Bundeskartellamt hat das gegen die Molkereigenossenschaft Deutsche Milchkontor (DMK) als größtes deutsches Milchunternehmen geführte Musterverfahren wegen der Lieferbedingungen bei der Rohmilcherfassung eingestellt. „Wir haben uns intensiv mit den Lieferbedingungen zwischen Landwirten und Molkereien befasst", erklärte der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt und sieht eine mittlerweile stärkere wettbewerbliche Aktivität. Bauernverband und Raiffeisenverband begrüßen diese Entscheidung als „sachgerecht". →bwagrar.de, Webcode 5657548
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