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Getreidehändler informieren sich über Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel

Wenn Schiedsgerichte entscheiden

Die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel regeln Geschäfte zwischen Käufern und Verkäufern von Getreide. Für das seit rund 100 Jahren genutzte Regelwerk gilt seit Dezember vergangenen Jahres eine neue Fassung. Bei einer Tagung des Verbands der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) diese Woche in Kirchheim/Teck wurden einige Neuerungen vorgestellt.
Veröffentlicht am
Oliver Henry, Geschäftsführer der Bayerischen Warenbörse München-Landshut.
Oliver Henry, Geschäftsführer der Bayerischen Warenbörse München-Landshut.Singler
Oliver Henry ist im Hauptberuf Anwalt, spezialisiert auf Steuerrecht. Außerdem betreut er als Geschäftsführer – im Fachjargon Syndikus – die Bayerische Warenbörse München-Landshut e. V. Bei der Jahresmitgliederversammlung der VdAW-Fachgruppe Landhandel Baden-Württemberg diese Woche in der Deula in Kirchheim/Teck schwärmte der Jurist von der Verständlichkeit von Rechtstexten, die von Fachleuten wie ihm erstellt werden. Kritisch hingegen sieht der Bayer Schriftstücke, die von Getreidekaufleuten aufgesetzt werden. Dazu zählt er auch die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel (EB) in ihrer alten Fassung aus dem Jahr 2007. Das Regelwerk bedurfte einer Überarbeitung. Nach einer Vorbereitungszeit von vier Jahren – unter Mitarbeit...
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