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Steuererklärung

Winterdienst

Veröffentlicht am
Viele Hauseigentümer suchen derzeit die Belege für ihre Steuererklärungen zusammen. Keinesfalls sollten dabei Kosten für die haushaltsnahen Dienstleistungen oder für Handwerkerleistungen vergessen werden. Darauf weist Karl Wanner, Vorstand von Haus und Grund Lindau, hin. Auch die Kosten für den Winterdienst können als haushaltsnahe Dienstleistungen abgezogen werden, wenn ein Räumdienst beauftragt wird. Galt diese Regelung zunächst nur, wenn Wege oder Freiflächen auf dem Grundstück geräumt wurden, werden nun auch die Kosten anerkannt, die für die Räumung der Flächen entlang dem Grundstück entstehen. Sind Immobilien vermietet, können die Kosten des Winterdiensts auf die Mieter umgelegt werden. Dann können die Mieter die Kosten geltend...
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