Kappung oder Degression
Keine Kappungsgrenze bei 60.000 Euro
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Eine Kappungsgrenze von 60.000 Euro bei den Direktzahlungen wird die EU-Kommission nicht vorschlagen. Jedoch deutet sich an, dass es in dem Ende Mai erwarteten Vorschlag von Agrarkommissar Phil Hogan zur GAP 2020 zumindest eine degressive Auszahlung der Direktzahlungen aus der Ersten Säule in Abhängigkeit von der bewirtschafteten Fläche geben wird. Auch eine absolute Kappung ist nicht ausgeschlossen; konkrete Zahlen werden dazu jedoch nicht genannt. Dem vorläufigen Kommissionspapier zufolge soll es hinsichtlich der Kappungspläne allerdings möglich sein, die Arbeitskosten des Betriebes von einer potentiellen Obergrenze abzuziehen. Das hieße, dass vor allem landwirtschaftliche Betriebe mit einem hohen Anteil entlohnter Arbeitskräfte einen...
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