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Illegal gefilmt

Kein Freibrief

Veröffentlicht am
Die Bundesregierung sieht in dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Weiterverbreitung heimlich entstandener Filmaufnahmen in Tierställen keinen Freibrief für die Presse zur Veröffentlichung rechtswidrig hergestellter Dokumentationen. Das hat Staatssekretär Michael Stübgen vom Bundeslandwirtschaftsministerium im Bundestag klargestellt. Stübgen wies vergangene Woche darauf hin, dass nach der Entscheidung der Karlsruher Richter in jedem Einzelfall eine Güterabwägung vorzunehmen sei. Der Staatssekretär bekräftigte zugleich den Willen der Koalition, Einbrüche in Tierställe künftig als Straftatbestand zu ahnden. Die Bundesregierung werde dazu „in absehbarer Zeit" einen Vorschlag machen.
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