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Virusgefahr kann aufflammen

Harald Wetzler , Geschäftsführer des Verbands baden-württembergischer Zuckerrübenanbauer (VbwZ) zum Verbot der Neonikotinoide. Die Rübenanbauer hatten auf eine Ausnahmeregelung für die Rüben gehofft.
Veröffentlicht am
Foto: Archiv
BWagrar: Seit dem 27. April 2018 ist es amtlich: Die neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam dürfen nur noch im Gewächshaus eingesetzt werden. Das bedeutet das Aus für die Verwendung in Ackerbaukulturen. Die Zuckerrübenanbauer hatten sich um eine Ausnahmegenehmigung bemüht. Worum ging es? Wetzler: Die Rübenanbauer haben sich auf europäischer Ebene darum bemüht, dass das Verbot nicht für die Zuckerrübenanbauer kommt. Da Zuckerrüben nicht blühen, sehen wir keine Gefahr für die Bienen. Bei der Arge haben wir in Praxisschlägen untersucht, ob die Bienen sich an Guttationstropfen von Rüben erfrischen, und fanden dort keine Hinweise, dass sie das tun. BWagrar: Warum gab es dann keine Ausnahmegenehmigung? Wetzler:...
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