Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Vorsicht beim Umgang mit Daten
Ab 25. Mai 2018 gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht. Ziel ist ein europaweiter besserer Schutz personenbezogener Daten bei der Verwendung dieser Daten in der täglichen Arbeit.
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Diese neuen Pflichten sollen zu einem einheitlichen Datenschutzstandard führen. Bei uns wurden schon bisher hohe Anforderungen an den Datenschutz gestellt. Betroffen sind davon Verbände, Vereine, Unternehmen, und auch landwirtschaftliche Betriebe sehen sich neuen Anforderungen gegenüber. Alle müssen sicherstellen, dass sie sich bis zum 25. Mai einen Überblick über das neue Datenschutzrecht verschaffen und erforderliche Anpassungen der bei ihnen davon betroffenen Abläufe vornehmen. Vorsicht bei der Homepage Alle unternehmerisch tätigen Betriebe müssen grundsätzlich diese neuen Anforderungen erfüllen. Betroffen sind vor allem Landwirte, die im Internet mit einer Homepage vertreten sind und damit Werbung für den eigenen Betrieb machen oder...
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