Bundesfernstraßenmautgesetz
Erweiterte Mautpflicht auf Bundesfernstraßen ab 1. Juli
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Ab 1. Juli 2018 wird die Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf alle Bundesstraßen ausgedehnt. Bislang besteht die Mautpflicht auf allen Bundesautobahnen und rund 2300 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen. Ab 1. Juli 2018 kommen etwa 38.000 Kilometer Bundesstraßen dazu. Ausgenommen davon sind land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge (lof-Fahrzeuge) „im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h". Dafür hatten sich Bauernverband, Lohnunternehmer und die Maschinenringe seinerzeit erfolgreich eingesetzt. Für den Gesetzgeber war dies ein zusätzlicher Ausnahmetatbestand. Bestehende Mautfreiheit, die sich an die Erlaubnisfreiheit nach dem...
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