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nachbauerklärung

Veröffentlicht am
Fristende. Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2017/Frühjahr 2018 endet am 30.06.2018. Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bittet die Landwirte, ihre Nachbauerklärungen per Post oder online unter www.stv-bonn.de einzureichen.
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