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Land will Bestandsschutz für leere Ställe neu regeln

Änderung der Landesbauordnung

Veröffentlicht am
Die Landesregierung will durch eine Änderung der Landesbauordnung (LBO) den Bestandsschutz von innerörtlichen Stallanlagen bei langjähriger Nutzungsunterbrechung neu zu regeln, wenn die Nutzung sechs Jahre unterbrochen wurde. Demnach sollen Umfang und Dauer der Bestandskraft leerstehender Ställe nach sechs Jahren nur noch auf schriftlichen Antrag um zwei Jahre, nach nochmaligem Antrag höchstens auf zehn Jahre insgesamt verlängert werden. In seiner letzten Sitzung hat der Vorstand des Landesbauernverbandes (LBV) diese aktuelle Diskussion zur Erleichterung der Innenentwicklung erörtert und folgenden Beschluss gefasst: „Der Landesbauernverband plädiert für eine Neuordnung des Bestandsschutzes für innerörtliche leerstehende Ställe und...
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