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Tierfixierung wird gefördert

Sicher im Stall

Veröffentlicht am
Ab dem 18. Juni 2018 fördern die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger (SVLFG) ihre Mitgliedsbetriebe, die in den Arbeits- und Gesundheitsschutz investieren. So wird unter anderem auch die Anschaffung von Tierfixiereinrichtungen mit bis zu 250 Euro pro Maßnahme unterstützt. Es ist maximal eine Förderung pro Unternehmen möglich. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden. Es werden nur Anträge berücksichtigt, die ab dem 18. Juni gestellt werden. Die Vergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren, bis die Fördergelder ausgeschüttet sind. Das Antragsformular mit seinen Anlagen steht nach Angaben der Sozialversicherungsträger online ab dem 18. Juni unter www.svlfg.de bereit.
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