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Luxemburger Nitrat-Urteil ZUM THEMA

Agrarpolitische Debatte ist entfacht

Die Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie hat aller Voraussicht nach keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen. Die Entscheidung besage, dass Deutschland zum maßgeblichen Zeitpunkt des Verfahrens, nämlich Mitte September 2014, noch keine ausreichenden Maßnahmen getroffen habe, um die Gewässer vor Verunreinigung mit Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu schützen.
Veröffentlicht am
Die Richter hätten damit nicht die gegenwärtige Lage beurteilt. Die Europäische Kommission könne jedoch auf Grundlage des Luxemburger Urteils in einem zweiten Schritt Strafzahlungen gegen Deutschland durchsetzen. Dies erscheint zumindest kurzfristig sehr unwahrscheinlich. Ein Sprecher der Brüsseler Behörde erklärte, man werde zunächst abwarten, wie sich die von Deutschland ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie auswirken werden. Die Kommission werde den deutschen Behörden Hilfestellung leisten, um eine vollständige Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten. Ungeachtet der Einschätzungen, ist in Deutschland ein politischer Streit um weitere Verschärfungen des Düngerechts als Konsequenz aus dem Luxemburger Urteil...
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