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Befreiung für lof-Fahrzeuge

Die Maut muss weg

Bisher waren land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (lof-Fahrzeuge) von Landwirten, Lohnunternehmen und Maschinenringen von der Mautpflicht grundsätzlich ausgenommen. Das würde ab dem 1. Juli 2018 aber nur noch bedingt gelten, wenn neben den Bundesautobahnen alle Bundesstraßen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht mautpflichtig werden.
Veröffentlicht am
Nach einer aktuellen Anweisung des Bundesverkehrsministeriums an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sind zumindest alle lof-Fahrzeuge bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) von der Mut befreit, unabhängig von der Frage, ob beim Transport auf mautpflichtigen Straßen ein Entgelt fließt. Die BAG-Auslegung, wonach die Mautfreiheit an die Kfz-Steuerfreiheit geknüpft ist, besteht allerdings weiter fort. Landesbauernverband und Deutscher Bauernverband haben gemeinsam mit dem Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) und dem Bundesverband der Maschinenringe (BMR) erreicht, dass sich der federführende Verkehrsausschuss des Bundesrates mit 15 Stimmen bei einer Enthaltung dafür einsetzt, den bisherigen Ausnahmetatbestand wieder...
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