Liebe Leserinnen und Leser,
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Blitzschlag, Sturmböen, Donnergrollen – selten zuvor hat man sich so sehr einen Regenguss aus schiefergrauen Gewitterwolken gewünscht, der Mais, Rüben und Wiesen neuen Lebenswillen einhaucht. Bis zum Wettergott ist das Hoffen der Landwirte im Ländle noch nicht überall durchgedrungen, beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist es aber angekommen. Welche Ausnahmeregelungen es 2018 bei der Futternutzung von Zwischenfrüchten und Bracheflächen gibt und welche Sonderregelungen für Ökobetriebe gelten, lesen Sie auf Seite 9. Auf Seite 24 steht zudem, wie man die Futterversorgung absichert und woran man sieht, ob der Mais bis zum angedeuteten Wetterwechsel durchhält.
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