Agrardieselantrag
Stichtag 30.9.
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Die Frist für die Abgabe des Agrardieselantrags endet am Sonntag, 30. September. Da dies eine Ausschlussfrist ist, erlöschen nach deren Ablauf sämtliche Ansprüche. Anträge, die Montag früh im Briefkasten des Hauptzollamtes liegen, werden noch auf den 30. September gestempelt, sagt Thomas Seemann, Pressesprecher des Hauptzollamt in Stuttgart, auf Nachfrage von BWagrar. Anträge, einschließlich aller notwendigen Antragsdaten, die später beim zuständigen Hauptzollamt eingehen, werden dann als verfristet abgelehnt. →Weitere Informationen zum Thema Agrardiesel finden Sie im Internet unter www.lbv-bw.de/agrardiesel.
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