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Entscheidung des Bundesrats zur Ferkelkastration

Keine Verlängerung der Übergangsfrist

Der Bundesrat hat sich gegen eine Verlängerung der Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration ausgesprochen. Damit wird der Bundesrat keinen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes in den Bundestag einbringen. Das von vielen erhoffte Signal für eine Anpassung der geltenden Regelung ist ausgeblieben.
Veröffentlicht am
Vor dem Sitzungsgebäude demonstrierten zahlreiche Schweinehalter für eine Verlängerung der Übergangsfrist – der Bundesrat lehnte jedoch mehrheitlich ab.
Vor dem Sitzungsgebäude demonstrierten zahlreiche Schweinehalter für eine Verlängerung der Übergangsfrist – der Bundesrat lehnte jedoch mehrheitlich ab.Foto: DBV
Ob der Bundestag nunmehr selbst aktiv wird, wie dies aus den Reihen des Bauernverbandes, aber auch von einigen Länderministern gefordert wird, ist offen. Zwar kündigten Unionspolitiker eine entsprechende Gesetzesinitiative an. Eine Unterstützung durch die SPD erscheint derzeit jedoch fraglich. Damit bliebe es beim 2013 beschlossenen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2019. Die Entscheidung der Länderkammer löste in der Branche ein verheerendes Echo aus. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, warf den Ländern eine nicht nachvollziehbare Blockadehaltung vor. Es sei zu befürchten, dass viele Betriebe in Deutschland aufgeben müssten. Er appellierte an den Bundestag, schnellstmöglich eine...
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