DBV begrüßt Urteil
Stalleinbrüche
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Die Zurückweisung des Einspruchs eines Tierschützers gegen seine Verurteilung nach einem Stalleinbruch durch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ist vom DBV ausdrücklich begrüßt worden. Der Tierrechtler war zuvor vom Landgericht Heilbronn wegen Hausfriedensbruch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sieben Monaten und zwei Wochen auf Bewährung verurteilt worden. DBV-Präsident Joachim Rukwied begrüßte, dass Stalleinbrüche weiterhin als Hausfriedensbruch strafbar bleiben. „Einbruch bleibt Einbruch. Wir freuen uns über diese eindeutige Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart", so Rukwied. Geltendes Recht zum Schutz der Bauernfamilien habe wieder eine Stärkung erfahren. „Wir sind dankbar, dass...
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