Geflügelpest-VO
Neue Regeln
- Veröffentlicht am
Auch die Puten- und Laufvogelhalter können sich auf Erleichterungen im Fall von Krankheitsausbrüchen einstellen, während auf kleine Geflügelhalter strengere Regularien zukommen. Das bestimmt die Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung, der der Bundesrat vergangene Woche zugestimmt hat. Demnach ist es im Seuchenfall zukünftig außer den Legehennen-, auch den Putenhaltern möglich, Tiere unter bestimmten Voraussetzungen aus Restriktionszonen und Beobachtungsgebieten im Inland zu verbringen. Für bestimmte Haltungen und Örtlichkeiten kann es Ausnahmen von der Stallpflicht geben.
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.