Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Gewässerrandstreifen: Bewirtschaftung eingeschränkt

Kein Ackerbau mehr ab Januar 2019

Veröffentlicht am
Bekanntermaßen ist auf Gewässerrandstreifen entlang von Gewässern erster und zweiter Ordnung in einem Bereich von fünf Metern ab dem nächsten Jahr keine klassische Ackernutzung mehr erlaubt. Hiervon ausgenommen sind die Anpflanzung von Gehölzen mit Ernteintervallen von mehr als zwei Jahren sowie die Anlage und der umbruchlose Erhalt von Blühstreifen in Form von mehrjährigen nektar- und pollenspendenden Trachtflächen für Insekten. In einem „Merkblatt Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg", sind die Anforderungen für die Landwirtschaft auf den an ein Gewässer angrenzenden Flächen ab dem 1. Januar 2019 mit dann noch möglichen Nutzungen aufgeführt. Hingewiesen wird auch auf die Möglichkeit des Aufkaufs des Gewässerrandstreifens durch das...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.