Gewässerrandstreifen: Bewirtschaftung eingeschränkt
Kein Ackerbau mehr ab Januar 2019
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Bekanntermaßen ist auf Gewässerrandstreifen entlang von Gewässern erster und zweiter Ordnung in einem Bereich von fünf Metern ab dem nächsten Jahr keine klassische Ackernutzung mehr erlaubt. Hiervon ausgenommen sind die Anpflanzung von Gehölzen mit Ernteintervallen von mehr als zwei Jahren sowie die Anlage und der umbruchlose Erhalt von Blühstreifen in Form von mehrjährigen nektar- und pollenspendenden Trachtflächen für Insekten. In einem „Merkblatt Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg", sind die Anforderungen für die Landwirtschaft auf den an ein Gewässer angrenzenden Flächen ab dem 1. Januar 2019 mit dann noch möglichen Nutzungen aufgeführt. Hingewiesen wird auch auf die Möglichkeit des Aufkaufs des Gewässerrandstreifens durch das...
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