Kastrationsverfahren
Keine QS-Prüfung
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Der Fachbeirat Rind und Schwein der QS Qualität und Sicherheit GmbH hat beschlossen, die Umsetzung der Ferkelkastration in den QS-Audits nicht explizit zu prüfen. Hintergrund ist die unklare Situation für die Ferkelerzeuger, nach welchem Verfahren Ferkel ab 2019 kastriert werden dürfen. Die Anforderung im QS-Leitfaden, dass die Ferkelkastration grundsätzlich nur mit Schmerzausschaltung oder Betäubung – also entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes – erfolgen darf, bleibt jedoch bestehen. Damit sei auch klar, dass für Ferkel, Mastschweine und Fleischwaren, die aus dem Ausland ins QS-System geliefert würden, vergleichbare Verfahren verlangt würden, betont QS. Davon unabhängig seien auch alternative Verfahren zur chirurgischen...
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