Entschädigung steuerfrei
Stromleitung
- Veröffentlicht am
Eine Entschädigung, die dem Grundstückseigentümer einmalig für die grundbuchrechtlich abgesicherte Erlaubnis zur Überspannung seines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, unterliegt nicht der Einkommensteuer. Wird die Erlaubnis erteilt, um einer drohenden Enteignung zuvorzukommen, liegen weder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung noch sonstige Einkünfte vor. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Aktenzeichen IX R 31/16).
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.