Prüfungen nehmen zu
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Künstlersozialabgabe fällig
So mancher Landwirt bezieht künstlerische Leistungen, ohne sich dessen bewusst zu sein. Da die Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung strenger werden und die Bußgelder ansteigen, sollte jeder auf seinem Betrieb prüfen, ob und für welche Leistung eine Abgabe zur Künstlersozialkasse fällig wird.
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Nicht für jede künstlerische Tätigkeit, die ein landwirtschaftlicher Unternehmer zukauft, werden Zahlungen an die Künstlersozialkasse (KSK) fällig. Abgabepflichtig sind Landwirte dann, wenn sie Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für ihren Betrieb betreiben, sofern sie Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen. Beispiele für abgabepflichtige Aufträge können so aussehen: Das Geschirr für den Hofladen wird von einem selbstständigen Künstler gestaltet, den der Betriebsleiter dafür beauftragt hat. Der Betrieb lässt sich vom Webdesigner eine Homepage für seinen Pferdehof erstellen. Für die Website wird ein Texter beauftragt. Gebucht wird eine Musikband fürs öffentliche Hoffest. Ein Fotograf wird beauftragt, Bilder zu machen....
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