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Rückzahlung droht

Formaldehydbonus

Veröffentlicht am
Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 17.05.2018, Az. 2 U 129/17 eine Entscheidung zum Formaldehydbonus bei Biogasanlagen erlassen, die bei vielen Anlagenbetreibern zu großem Verdruss führen wird: Sie spricht den Anspruch auf den Formaldehydbonus unter bestimmten Voraussetzungen für die Zukunft ab. Stark vereinfacht dargestellt, hat das OLG Stuttgart entschieden, dass Biogasanlagen, die erst nach ihrer ersten Inbetriebnahme immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig wurden, keinen Formaldehydbonus geltend machen können. Tatsächlich betroffen sind all diejenigen Betreiber mit einer Biogasanlage oder einem Satelliten-BHKW, welche über die Inbetriebnahmejahre 2009, 2010, oder 2011 verfügen und zunächst mit einer Baugenehmigung gestartet...
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