Bundesrat lehnt Vorgaben für Verteilung der Direktzahlungen ab
Degression und Kappung ist Sache der Mitgliedstaaten
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Der Bundesrat wendet sich gegen verpflichtende Brüsseler Vorgaben für eine ausgewogenere Verteilung der Direktzahlungen. In seiner vergangene Woche beschlossenen Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Kommission für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 erteilt die Länderkammer EU-weit verbindlichen betrieblichen Obergrenzen eine Absage. Entscheidungen zur Degression und Kappung der Direktzahlungen müssten den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben. Diese benötigten einen angemessenen Spielraum, „um die agrarstrukturelle Vielfalt und Beschäftigungsverhältnisse im ländlichen Raum genügend berücksichtigen zu können". Der Bundesrat spricht sich für eine starke Erste Säule aus und betont die Aufgabe der GAP zur Stabilisierung der...
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